Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Der Nachweis der durch die o.a. Firma angebotenen Objekte gilt als anerkannt, wenn der Empfänger nicht sofort nach Erhalt des entsprechenden Exposés schriftlich nachweist, daß ihm das jeweilige Objekt von einem anderen ( Makler o. Eigentümer ) schriftlich angeboten wurde.

2. Das Angebot ist freibleibend und unverbindlich. Irrtümer, Auslassungen, Preisänderungen und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.

3. Die in den Angeboten der o.a. Firma enthaltenen Angaben basieren auf den Angaben, die mir gegenüber gemacht worden waren. Die o.a. Person ist bemüht über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten. Es kann aber keine Haftung für die Richtigkeit und die Vollständigkeit der Angaben übernommen werden.

4. Kommt mit dem Empfänger der Unterlagen ein anderes Geschäft zustande ( z.B. Kauf, Miete oder Pacht ) so ist die dafür ortsübliche Provision zu zahlen.

5. Wird eine nachgewiesene o. vermittelte Immobilie erst gemietet oder gepachtet und dann innerhalb der nächsten 5 Jahre gekauft, dann ist die vereinbarte bzw. übliche Käuferprovision abzüglich der aufgrund des ersten Vertrages geleisteten Provision fällig.

6. Auch für telefonisch oder mündlich bekanntgegebene Objekte entsteht ein Maklervertrag mit Provisionspflicht.

7. Angebote und Mitteilungen sind nur für den Interessenten bestimmt und vertraulich zu behandeln. Sie dürfen ohne Erlaubnis von o.a. Person weder im Original noch inhaltlich an Dritte weitergegeben werden. Der Empfänger des Angebotes haftet der o.a. Firma gegenüber für Schäden, die durch Zuwiderhandlungen entstehen.

8. Beim notariellen Vertragsabschluß ist Fr. Tetzlaff von der o.a. Firma mit hinzuzuziehen.

9. Die Provision wird fällig beim Abschluß eines notariellen Kaufvertrages oder anderer Verträge ( z.B. eines Mietvertrages oder eines Pachtvertrages ). Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in üblicher Höhe fällig.

10. Sind mehrere Makler an der Vermittlung der Immobilie beteiligt, einigen diese sich über die Teilung der vom Käufer zu zahlenden Provision.

11. Wird ein nachgewiesener oder vermittelter Vertrag wieder rückgängig gemacht oder gekündigt, dann bleibt davon der Provisionsanspruch unberührt.

12. Mündliche Absprachen bedürfen zur rechtlichen zur rechtlichen Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

13. Sollte einer der o.a. Punkte aufgrund von Rechtsvorschriften ungültig sein oder werden, so werden alle anderen davon nicht berührt. Es gelten dann die aktuellen Gesetze und Bestimmungen.

14. Die o.a. Firma kümmert sich nicht um die Finanzierung der Objekte.

15. Gerichtsstand / Erfüllungsort ist Berlin.


© 2006-2010 by Elke Tetzlaff. Alle Rechte vorbehalten. - Letzte Aktualisierung: 05.07.2010 21:14:38